wird ihre unternehmensmarke als konsistentes bild ihrer firma kommuniziert, kann ihre marke rund 50 prozent des gesamten firmenwerts ausmachen. corporate branding ist eine weiterentwicklung des ende der 70er jahre geprägten begriffs: corporate identity.
markenpolitik:
die vision der geschäftsführung, die unternehmenskultur und das von außen wahrgenommene image sollten fest ineinander greifen. menschen die ihre produkte toll finden, folgen zumeist dem spirituellen mehrwert, den ihre marke und ihre kommunikation auf allen wegen versprüht. produkte und unternehmen müssen bei einer corporate-branding-strategie nicht unbedingt den gleichen namen tragen. denn einheitlichkeit birgt ein risiko. durch einen produktflop kann das gesamte unternehmen zu schaden kommen. große markenartikler stellen heute eine verbindung zwischen den markenfamilien her, indem sie ein einheitliches firmenlogo z.b. auf der verpackung platzieren.
um markenpolitik für das gesamte unternehmen zu betreiben, reicht es heute nicht mehr aus, dessen identität zu definieren und mithilfe geeigneter designelemente und einer kern-botschaft intern und extern zu kommunizieren. denn: menschen sind auf der suche nach: risikoreduktion, sicherheit, vertrauen, effizienten informationen, orientierung, wiedererkennung, herkunft, kenntnis, ideellem nutzen, selbstverwirklichung, selbstdarstellung & identifikation — hier liegen ihre chancen.
das schützenswerte an ihrer marke:
zeichen, wörter, personennamen, abbildungen, buchstaben, zahlen, hörzeichen, dreidimensionale gestaltungen, ware, verpackungen, farben & farbzusammenstellungen. ästhetische gestaltungen sind vom patent- und gebrauchsmusterschutz ausgenommen. nach dem designgesetz, durch die eintragung in das designregister können diese aber gegen nachahmung geschützt werden.
bedingungen für die rechtswirksamkeit eines designs:
— neuheit (es darf kein identisches design vor der ersten anmeldung veröffentlicht worden sein, es gibt aber eine neuheitsschonfrist von 12 monaten).
— eigenart (der gesamteindruck, den das design auf den benutzer macht, muss sich von dem gesamteindruck unterscheiden, den ein anderes design auf den benutzer macht). ein eingetragenes design ist ein sogenanntes ungeprüftes recht, dies ist vom deutschen patent- und markenamt (dpma) nicht zwingend zu überprüfen.
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